Ist CBZ München eine anerkannte/zertifizierte Sprachschule?
CBZ ist ein Bildungsträger, der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für die Durchführung von Integrationskursen zugelassen wurde.
Was ist ein BAMF-Integrationskurs?
CBZ bietet im Auftrag des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Integrationskurse an.
Jeder Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs. Im Sprachkurs erlernen die Teilnehmenden die deutsche Sprache bis zum Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens.
Außerdem sollten die Teilnehmenden einige Dinge über Deutschland wissen: Geschichte, Kultur und Rechtsordnung gehören dazu. All das wird im Orientierungskurs vermittelt.
Welche Integrationskurse werden angeboten?
Allgemeiner Integrationskurs (600 UE + 100 UE Orientierungskurs)
Für Personen mit besonderen Lernbedarfen gibt es spezielle Integrationskurse mit bis zu 1.000 Unterrichtseinheiten:
- Alphabetisierungskurs (900 UE + 300 UE Wiederholerförderung + 100 UE Orientierungskurs)
- Integrationskurs für gering Literarisierte (900 UE + 300 UE integrierte Wiederholerförderung + 100 UE Orientierungskurs)
- Integrationskurse für Zweitschriftlernende (900 UE + 100 UE Orientierungskurs)
Wie qualifiziert sind die Lehrer? / Sind die Lehrer Muttersprachler?
Alle Lehrkräfte, die im Integrationskurs unterrichten, verfügen über eine Zulassung des Bundesamtes nach § 15 IntV. Viele Lehrkräfte sind Muttersprachler, aber es gibt auch Lehrer mit ausländischen Abschlüssen.
Wie ist der allgemeine IK/ ZLK / IK mit Alphabetisierung/ IK für gering Literarisierte aufgebaut?
Das Ziel der Integrationskurse ist, die Integration und gesellschaftliche Teilhabe von Zugewanderten zu fördern.
Allgemeiner Integrationskurs (600 UE + 100 UE Orientierungskurs)
Der Kurs umfasst den Sprachkurs mit insgesamt 600 Unterrichtseinheiten von jeweils 45 Minuten und den Orientierungskurs mit 100 Unterrichtseinheiten von jeweils 45 Minuten.
Für Personen mit besonderen Lernbedarfen gibt es spezielle Integrationskurse mit bis zu 1.000 Unterrichtseinheiten:
- Alphabetisierungskurs (900 UE + 300 UE Wiederholerförderung + 100 UE Orientierungskurs)
- Integrationskurs für gering Literarisierte (900 UE + 300 UE integrierte Wiederholerförderung + 100 UE Orientierungskurs)
- Integrationskurse für Zweitschriftlernende (900 UE + 100 UE Orientierungskurs)
Wer kann an einem Integrationskurs teilnehmen?
Wenn Sie sich rechtmäßig und dauerhaft in Deutschland aufhalten und keine oder nicht ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache besitzen (unter Niveau B1 des GER), können Sie unter bestimmten Voraussetzungen an einem Integrationskurs teilnehmen.
Das BAMF kann Sie auf Antrag zur Teilnahme an einem Integrationskurs zulassen, wenn Sie als
- Ausländerin oder Ausländer bereits seit längerer Zeit in Deutschland leben,
- Unionsbürgerin oder Unionsbürger oder Staatsangehörige eines EWR-Staates sind,
- als Deutsche oder Deutscher keine ausreichenden Deutschkenntnisse haben oder
- eine Aufenthaltsgestattung besitzen,
- eine Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 3 besitzen oder
- eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 oder § 25 Absatz 5 besitzen.
Wer keine Förderung für einen Integrationskurs erhält, kann auch als Selbstzahler:in daran teilnehmen, wenn es noch frei Plätze im Kurs gibt.
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die noch eine Schule besuchen, können nicht am Integrationskurs teilnehmen.
Gibt es moderne Lehrmittel (digitale Medien, Apps)?
Ja, es gibt moderne Lehrmittel, digitale Medien und Apps, die im Unterricht eingesetzt werden können. Diese Werkzeuge umfassen Lernplattformen (vhs-Lernportal), interaktive Lernmedien (LearningApps, Kahoot) sowie Feedback- und Bewertungswerkzeuge (Mentimeter).
Benötigt man eine Berechtigung?
Ausländerinnen und Ausländer, Asylbewerberinnen und Asylbewerber benötigen eine Berechtigung:
- Die Ausländerbehörde kann Sie zur Teilnahme berechtigen oder verpflichten, sofern sie nach dem Aufenthaltsgesetz einen Anspruch darauf haben.
- Träger der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können Sie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Verbindung mit dem Aufenthaltsgesetz zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichten.
- Träger der Grundsicherung (Jobcenter) können Sie zur Teilnahme zulassen oder verpflichten, wenn Sie Bürgergeld beziehen.
- Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kann Sie auf Antrag zur Teilnahme an einem Integrationskurs zulassen.
Wer keine Förderung für einen Integrationskurs erhält, kann auch als Selbstzahler:in daran teilnehmen.
Wo genau findet der Unterricht statt?
Der Unterricht findet entweder an unseren drei Standorten in Präsenz statt:
- Leonrodstraße 54, 80636 München - Website: https://www.cbz-muenchen.de/muenchen-standort.html
- Gartenstraße 47/1, 74072 Heilbronn - Website: https://www.cbz-muenchen.de/heilbronn-standort.html
- Rißstraße 19, 88400 Biberach (Riß) - Website: https://www.cbz-muenchen.de/biberach-standort.html
oder online von zu Hause aus.
Wie und wo kann man sich zu einem Integrationskurs anmelden?
Sie sollten am besten zu uns kommen. Wir übernehmen alles Weitere und unterstützen Sie gerne beim Ausfüllen der nötigen Formulare.
Kann ich zwischen Präsenz- und Online-Kurs wechseln?
Ja, ein Wechsel zwischen Präsenz- und Online-Kursen ist in der Regel nach jedem abgeschlossenen Modul möglich, aber nicht innerhalb eines Moduls.
Wann finden die Prüfungen DTZ und LiD statt?
Die Termine für die DTZ- sowie LiD-Prüfungen sind nicht fest vorgegeben. Sie variieren je nach Integrationskurs und Prüfstelle.
Welche Möglichkeiten gibt es nach dem Integrationskurs?
Nach einem erfolgreich absolvierten Integrationskurs stehen Zuwanderern verschiedene Möglichkeiten offen. Dazu gehören der Besuch von Berufssprachkursen, die Aufnahme einer beruflichen Ausbildung oder Weiterbildung usw. Um den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu begleiten, werden Geflüchtete nach dem Abschluss des Integrationskurses von den Jobcentern eingeladen und beraten.
Welche technischen Voraussetzungen brauche ich für Online-Kurse?
Für Online-Kurse benötigen Sie:
- eine stabile Internetverbindung
- ein Gerät Laptop/Tablet/PC (kein Smartphone) mit Kamera und Mikrofon
- ein Headset
Bei Bedarf werden Leihgeräte an die Teilnehmenden ausgegeben.
Welche Sprachkurs-Typen werden angeboten?
Allgemeiner Integrationskurs:
- Vormittagskurs (6 Monate) Mo. – Fr.: von 8:30 bis 12:30 Uhr
- Vormittagskurs (10 Monate) Mo. – Mi.: von 8:30 bis 12:30 Uhr
- Nachmittagskurs (6 Monate) Mo. – Fr.: von 13:00 bis 17:00 Uhr
- Abendkurs (10 Monate) Mo. – Fr.: von 18:00 bis 20:15 Uhr
Online-Kurs:
- Vormittagskurs (6 Monate) Mo. – Fr.: von 8:30 bis 11:45 Uhr
- Nachmittagskurs (6 Monate) Mo. – Fr.: von 13:00 bis 16:15 Uhr
- Abendkurs (10 Monate) Mo. – Fr.: von 18:00 bis 20:15 Uhr
Integrationskurs mit Alphabetisierung:
- Vormittagskurs (12 Monate) Mo. – Fr.: von 8:30 bis 12:30 Uhr
- Nachmittagskurs (12 Monate) Mo. – Fr.: von 13:00 bis 17:00 Uhr
Integrationskurs für gering Literarisierte:
- Vormittagskurs (12 Monate) Mo. – Fr.: von 8:30 bis 12:30 Uhr
- Nachmittagskurs (12 Monate) Mo. – Fr.: von 13:00 bis 17:00 Uhr
Zweitschriftlernerkurs:
- Vormittagskurs (9 Monate) Mo. – Fr.: von 8:30 bis 12:30 Uhr oder
- Nachmittagskurs (9 Monate) Mo. – Fr.: von 13:00 bis 17:00 Uhr
Wer bezahlt einen Integrationskurs?
Meistens ist auf den Berechtigungsscheinen bzw. auf der Verpflichtung vermerkt, ob der Kurs kostenlos ist. Sollte dies nicht der Fall sein, kann ein Antrag auf Kostenbefreiung gestellt werden. Die Befreiung vom Kostenbeitrag muss schriftlich beantragt werden. Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung und informieren Sie über die benötigten Unterlagen.
Wer keine Förderung für einen Integrationskurs erhält, kann auch als Selbstzahler:in daran teilnehmen.
Was benötigt man für die Anmeldung?
Die Anmeldung erfolgt nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen:
- Ausweis / Pass
- Aufenthaltstitel
- Bestätigung über die Verpflichtung oder Berechtigung zur Teilnahme an einem Integrationskurs im Original
- Leistungsbescheid vom Jobcenter, wenn vorhanden oder andere Nachweise institutioneller finanzieller Unterstützung (für eine Kostenbefreiung)
Wie findet man den passenden Kurs?
Es muss ein Einstufungstest abgelegt werden, um das Sprachniveau des Teilnehmenden zu erfassen. Anhand der Testergebnisse wird der Teilnehmende einer bestimmten Kursart und einem bestimmten Kursabschnitt zugeordnet.
Wann und wo kann man den Einstufungstest ablegen?
Sie können uns gerne telefonisch (089 - 54 26 12 0) oder per E-Mail (kontakt@cbz-muenchen.de) kontaktieren, um einen Termin zur Einstufung zu vereinbaren.
Wie lange dauert der EST?
Der Einstufungstest dauert ca. eine Stunde.
Wie sind die Unterrichtszeiten?
Kurse in Präsenz:
- vormittags 08:30-12:30 Uhr und nachmittags 13:00-17:00 Uhr
Onlinekurse:
- vormittags 08:30-11:45 Uhr, nachmittags 13:00-16:15 Uhr und abends 18:00-20:15 Uhr
Gibt es Bewertungen oder Erfahrungsberichte von ehemaligen Teilnehmern?
Google Rezensionen für:
- den Standort München
- den Standort Heilbronn
- den Standort Biberach
Gibt es eine Anwesenheitspflicht?
Ja, es besteht eine Anwesenheitspflicht.
Was muss man tun, wenn man am Unterricht nicht regelmäßig teilnehmen kann?
Falls Sie länger als drei Tage krank sind, brauchen Sie eine Krankmeldung Ihres Arztes, dass Sie krank sind. Ansonsten reichen Sie bitte schriftlich eine Entschuldigung bei uns ein. Bei zu vielen unentschuldigten Fehltagen kann es zu Konsequenzen kommen. Im schlimmsten Fall können Sie den Kurs nicht weiterführen.
Was bedeutet Modul?
Ein Modul ist ein Kursabschnitt und beträgt 100 UE.
Wie endet ein Integrationskurs?
Der Sprachkurs endet mit dem "Deutsch-Test für Zuwanderer" (DTZ), der Orientierungskurs mit dem Test "Leben in Deutschland" (LiD). Wenn die Teilnehmenden beide Prüfungen erfolgreich bestehen, erhalten sie das "Zertifikat Integrationskurs".
Was ist ein Orientierungskurs?
Der Orientierungskurs ist auf das aktuelle Curriculum des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgestimmt. Er umfasst 100 Unterrichtseinheiten und bereitet die Teilnehmenden auf den bundesweiten Abschlusstest „Leben in Deutschland“ vor.
Kann der Integrationskurs wiederholt werden?
Eine Zulassung zur Wiederholung des Sprachkurses in einem bestimmten Umfang bis zu 300 UE ist nur in bestimmten Kursarten vorgesehen (z.B. Alphabetisierungskurse und Kurse für gering Literarisierte).
Was kann man machen, wenn man die DTZ-Prüfung nicht mit B1 bestanden hat?
Seit 01.01.2025 entfällt für den Allgemeinen Integrationskurses sowie für den Zweitschriftlernerkurs bis zu 300 Stunden zu wiederholen, wenn die Abschlussprüfung DTZ nicht mit B1 bestanden wurde.
Die Wiederholung kann nur noch für Teilnehmende beantragt werden, die einen Alphakurs oder Kurs für gering Literarisierte besuchen.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung. Bitte bringen Sie hierfür Ihr Prüfungsergebnis mit sowie für einen Antrag auf Kostenbefreiung oder einen Fahrtkostenzuschuss ggf. einen Leistungsbescheid (vom Jobcenter oder Sozialamt).
Auf eigene Kosten kann der DTZ grundsätzlich beliebig oft wiederholt werden.
Wie viele Teilnehmer sind in einem Kurs?
In einem Allgemeinen Integrationskurs sowie Zweitschriftlernerkurs beträgt Höchstteilnehmeranzahl 25.
In einem IK mit Alphabetisierung sowie IK für gering Literarisierte beträgt die Höchstteilnehmerzahl 16.
Bekommt man Geld für eine Fahrkarte?
Sie können einen Fahrtkostenzuschuss beim BAMF beantragen, wenn Sie für die Teilnahme am Integrationskurs eine Kostenbefreiung erhalten haben. Die Voraussetzung ist, dass Ihr Kursort mehr als 5 km von Ihrem Wohnort entfernt ist. Für die Antragstellung benötigen wir einen Leistungsbescheid (vom Jobcenter oder Sozialamt mit). Die Auszahlung der Fahrtkosten findet erst nach Modulende statt.



دوره آلمانی و دوره ادغامی